Bewerbungsrunde im Anerkennungsverfahren für Referenzzentren künftig alle zwei Jahre Die nächste Einreichungsfrist für Bewerbungen ist der 31. Januar 2026

Die Nationale Koordination seltene Krankheiten (kosek) setzt im Auftrag des Bundes Massnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Betroffenen von seltenen Krankheiten um. Dazu führt sie Anerkennungsverfahren für Referenzzentren als spezialisierte Angebote durch.

Diese Referenzzentren organisieren sich jeweils in einem nationalen Netzwerk mit allen beteiligten Leistungserbringern und Patientenorganisationen und gestalten gemeinsam die Versorgung für die jeweilige Gruppe von seltenen Krankheiten (die Liste der Krankheitsgruppen ist hier verfügbar). Die Anerkennung dient dem Ziel, Lücken in der Versorgung zu schliessen und eine gute Qualität der Versorgung in der ganzen Schweiz zu gewährleisten.

Seit 2023 können Bewerbungen für die Anerkennung von spezialisierten Angeboten als Referenzzentren bei der kosek eingereicht werden. Interessierte Zentren können Ihre Bewerbung jeweils gemeinsam und für eine bestimmte Krankheitsgruppe eingeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass sie in einem nationalen Netzwerk eingebettet sind und die Anforderungen der kosek an Kandidatenzentren erfüllen. Für die nächsten Bewerbungen ist die Einreichefrist der 31.Dezember 2026. 2025 gibt es keine Bewerbungsrunde. 

Wir möchten Sie noch darauf aufmerksam machen, dass je höher die Qualität der Dokumente bei Eingabe der Bewerbung ist, desto einfacher werden die weiteren Schritte im Verfahren.

Alle Informationen zum Verfahren sind auf der kosek-Webseite zu finden: https://www.kosekschweiz.ch/versorgung/anerkennungsprozess#dokumentation-bewerbung