Grundversicherung übernimmt Kosten zur Erhaltung der Fruchtbarkeit bei Krebstherapien

Viele Krebstherapien können das Risiko für Unfruchtbarkeit stark erhöhen. Seit dem 1. Juli 2019 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten von medizinischen Massnahmen, mit denen die Fruchtbarkeit von Betroffenen trotz Krebstherapie erhalten werden kann.

Jährlich erkranken in der Schweiz rund 1000 Jugendliche und junge Erwachsene unter 40 Jahren an einer Krebserkrankung, bei der die Therapie die Fruchtbarkeit direkt gefährdet. Bei rund einem Drittel dieser Patientinnen und Patienten kann das Risiko einer späteren ungewollten Kinderlosigkeit durch die Fortpflanzungsmedizin stark gesenkt werden. Meist geht es darum, Geschlechtszellen – Eizellen bei Frauen und Spermien bei Männern – noch vor Beginn der Behandlung zu entnehmen, einzufrieren und so die Zellen langfristig zu erhalten oder zu konservieren (Kryokonservierung).

Grundversicherung übernimmt Kosten ab 1. Juli 2019

Die Kosten dieser Massnahmen der Fortpflanzungsmedizin wurden bisher von der obligatorischen Grundversicherung nicht übernommen. 2018 haben die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin – vertreten durch Prof. von Wolff, Chefarzt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin der Frauenklinik - die pädiatrische Onkologie Basel und die Krebsliga gemeinsam bei der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) einen Antrag zur Kostenübernahme eingereicht. Das Eidgenössische Departement des Inneren hat dem Antrag stattgegeben. Seit 1. Juli 2019 werden die Kosten für eine Kryokonservierung von Ovarialgewebe, Eizellen oder Spermien während fünf Jahren übernommen.