Die Insel Gruppe hat das Urteil des Berner Obergerichts vom 2. Juli 2018 eingehend geprüft. Sie hat in der Folge entschieden, den Fall nicht an die nächste Instanz weiterzuziehen. Dies im Bestreben darum, die Situation im Sinne aller Beteiligten in absehbarer Zeit zu bereinigen. In seinem Urteil hat das Obergericht den Entscheid der Vorinstanz bestätigt, wonach die Kündigung der Mitarbeiterin PD Dr. med. Natalie Urwyler im Juni 2014 aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht hätte erfolgen dürfen. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wie sie der Insel Gruppe vorgeworfen worden war, stellte das Gericht nicht fest.
Zur Vorbereitung der gerichtlich angeordneten Weiterbeschäftigung suchte die Insel Gruppe vergeblich den Dialog mit Natalie Urwyler. Die Mitarbeiterin knüpfte die Aufnahme von Gesprächen an zahlreiche und unübliche Bedingungen, die deutlich über ihre Weiterbeschäftigung hinausgehen und unverhältnismässig sind: Neben der Forderung nach personellen Veränderungen in der Klinikleitung verlangt Natalie Urwyler auch für sich selber die Beförderung in dieses Gremium. In zahlreichen weiteren Bedingungen, die sie an die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in der Insel Gruppe knüpft, will sie unter anderem auch bestimmen, wer seitens Arbeitgeber die Gespräche führen soll.
Die Insel Gruppe bedauert es sehr, dass die vom Gericht geforderte Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin durch deren Forderungen stark erschwert wird. Solch weitgehende Forderungen einer Einzelperson kann und will die Insel Gruppe nicht erfüllen. Sie sieht sich dadurch aber auch in ihrer Auffassung bestätigt, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, was auch das Berner Obergericht festgestellt hatte. Die Insel Gruppe besteht auf ihrer unternehmerischen Freiheit und ihrem Anspruch als Arbeitgeberin, Frau Urwyler gleich zu behandeln wie die übrige Belegschaft. Die Insel Gruppe ist bestrebt, eine gesetzeskonforme Lösung zu finden.