Patienten mit einem seltenen Krebserkrankungen sind oft auf Medikamente angewiesen, die in der Schweiz nicht offiziell vergütet werden. Dank gesetzlichen Grundlagen ist es dennoch möglich im Einzelfall Zugang zu den Medikamenten zu bekommen. Doch wer ein Medikament erhält oder nicht, das kann unterschiedlich sein.
Ein solches Kostengutsprachegesuch hat Dr. med. et phil. Julian Wampfler, Oberarzt Universitätsklinik für Medizinische Onkologie für seine Patientin gestellt. Die Krankenkasse lehnte es ab. Im Beitrag erläutert Wampfler, dass viele seiner Patientinnen und Patienten auf Medikamente angewiesen seien, die in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Die Anträge kosten ihn viel Zeit – für Patientinnen und Patienten, deren Lebenszeit limitiert ist, bedeutet die Ungewissheit Stress und ist eine unnötige Zusatzbelastung.