Meldepflicht für Krebskranke

Seit 1. Januar 2020 müssen Basisdaten aller Krebskranken verpflichtend an die kantonalen Krebsregister oder das Kinderkrebsregister gemeldet werden. Davon ist auch die Insel Gruppe betroffen.

Der Bundesrat hat mit dem Krebsregistergesetz landesweit eine einheitliche Registrierung aller Krebserkrankungen beschlossen. Seit dem 1. Januar 2020 müssen die Basisdaten über Betroffene und deren Erkrankungen von Ärzten, Praxen, Spitälern und anderen Gesundheitseinrichtungen verpflichtend an die kantonalen Krebsregister oder das Kinderkrebsregister weitergeleitet werden.

Widerspruch möglich

Betroffene Patientinnen und Patienten können dieser Meldung schriftlich direkt bei den kantonalen Krebsregistern oder dem Kinderkrebsregister widersprechen. Die Daten werden bei vorliegendem Widerspruch nicht gespeichert. Eine einheitliche Krebsregistrierung liefert wichtige Informationen zur Häufigkeit von Krebserkrankungen in der Schweiz sowie zur Qualität der Behandlungen. Die Insel Gruppe hat die Vorgaben des Krebsregistergesetzes umgesetzt und arbeitet eng mit dem Krebsregister Bern und dem Kinderkrebsregister zusammen.

Weitere Informationen finden sich bei der Nationalen Krebsregistrierungsstelle NICER.


Der Bundesrat hat 2020 das Krebsregistergesetz in Kraft gesetzt (Quelle «Parlamentsdienste 3003 Bern»)