Kosten
In der Schweiz hängt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erheblich von der Art der durchgeführten Behandlung ab. Einige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen, andere, wie die künstliche Befruchtung, nicht.
Da die Kosten für künstliche Befruchtungen durch die Medikamente und die sehr aufwändigen Labortechniken hoch sind, bieten wir neben den üblichen Behandlungen auch solche Behandlungen an, die mit einem deutlich niedrigeren Medikamentenverbrauch einhergehen.
Des Weiteren führen wir eine Vielzahl aufwändiger Techniken im Labor ohne zusätzliche Kosten durch, wenn diese die Chancen auf eine Schwangerschaft erhöhen können.
Ob diese Therapien und Labortechniken bei Ihnen möglich und sinnvoll sind, können wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch klären.
Das Abrechnungsprinzip bei Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, beruht bei uns auf Pauschalsummen, die alle Leistungen enthalten. Zu diesen Leistungen wird ausserdem pro abgerechneter Zyklus eine Qualitätsmanagementpauschale von Fr. 40.00 resp. Fr. 80.00 erhoben. Es gibt somit keine versteckten Mehrkosten und auch keine späteren Nachforderungen, so dass bereits bei Therapiebeginn die Kostenbelastung transparent ist.
Kassenpflichtige Leistungen sind:
- Beratung und Diagnostik bei einer Unfruchtbarkeit, bei wiederholter Fehlgeburten, hormonellen Störungen und gynäkologischer Beschwerden. Spezielle genetische Untersuchungen erfordern ggf. eine Rücksprache mit der Krankenkasse.
- Hormonelle Stimulationen (12 Zyklen oder Behandlung für 1 Jahr)
- Intrauterine Inseminationen (3 Zyklen) bis zu einem Alter von ca. 40 Jahren. Eine Kostengutsprache der Krankenkasse ist erforderlich, die wir gerne für Sie beantragen.
- Fertilitätserhaltende Massnahmen vor einer Eierstock- oder Hodenschädigenden Therapie bis zum Alter von 39 Jahren.